Geschütztes Wohnen
Gewalt
hat viele Erscheinungsformen
hat viele Erscheinungsformen
Sie sind von Gewalt betroffen
,
körperlich: schlagen, stoßen, schubsen, beißen
seelisch: beleidigen, isolieren, kontrollieren, bedrohen
seelisch: beleidigen, isolieren, kontrollieren, bedrohen
und fragen sich:
Was kann ich tun?
Sie müssen die Gewalt nicht hinnehmen, nicht länger ertragen.
Wir bieten Ihnen unsere Unterstützung und Hilfe an.
Kommen Sie zu uns.
Wir wissen um Ihre besondere Belastungssituation.Wir bieten Ihnen unsere Unterstützung und Hilfe an.
Unsere Angebote
- Wohnen im geschützten Raum
- Individuelle Beratung und Begleitung durch Einzelgespräche
- Unterstützung bei der Verarbeitung ihrer Gewalterfahrung und bei der Neuorientierung
- Regelung notwendiger Formalitäten
- Unterstützung bei der Wohnungssuche
Im Frauenhaus können sie Stärkung, Stabilisierung und Unterstützung erfahren.
- Begleitung bei Ämtergängen und Rechtsanwaltsbesuchen
- Vermittlung zu anderen sozialen Diensten
- Kontakt zu der Gewaltberatung für Männer (ProMann)
Sie entscheiden selbst, in welchem Umfang sie Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen.
Kontakt
Rufbereitschaft rund um die Uhr (über Polizeidienststelle).In Notfällen nehmen wir rund um die Uhr auf.
Kontakttelefon: 03933-801851
Bürozeiten: Mo-Fr 09.00 - 16.00 Uhr
Das Frauenhaus steht allen volljährigen Frauen aller Nationalitäten und Konfessionen und ihren Kindern offen, die von akuter oder drohender körperlicher und/ oder seelischer Gewalt betroffen sind.
Postanschrift:
Postanschrift:
CJD Beratungszentrum GenthinDie Anschrift des Frauenhauses wird zum Wohl der Bewohnerinnen geschützt.
Magdeburger Str. 27
39307Genthin
beratungszentrum@cjd-genthin.de
Ihr Aufenthalt im Frauenhaus unterliegt unserer Schweigepflicht.
Welche Hilfen bietet das Frauenhaus in Genthin?
- Zuflucht vor Misshandlung
- Beratung und Hilfe bei allen anfallenden Angelegenheiten (behördlich )
- Gespräche zur Unterstützung bei der Verarbeitung der Gewalterfahrung
- Eine vorübergehende Wohnmöglichkeit, die ihre Lebenssituation geklärt ist
- Unterstützung für ihre Kinder
Wer kann nicht aufgenommen werden?
- Frauen mit einer schweren psychiatrischen Erkrankung (bspw. Suchterkrankungen)
- Jungen über 14 Jahre
- Frauen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind (das Haus ist leider nicht barrierefrei)
Was müssen Sie im Frauenhaus tun?
- ihre Kinder selbstverantwortlich betreuen
- selbstständige Haushaltsführung für sich und ihre Kinder
- die Sicherheitsmaßnahmen im Haus einhalten
- selbstständig oder gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen ihre Angelegenheiten regeln und neue Perspektiven entwickeln
Bitte bringen Sie folgendes mit (sofern Ihnen dies möglich ist):
- Ausweise/ Pässe
- Versicherungskarte der Krankenkasse
- Geburts- und Heiratsurkunde
- Unterlagen über das Einkommen, Bankverbindungen
- Unterlagen vom Arbeitsamt
- Kleidung für sich und ihre Kinder
- Schul- und Spielsachen für ihre Kinder
- Erforderliche Medikamente
Jeder
hat ein Recht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit. (Art.2 Abs.2 Grundgesetz)






