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01805 900 988 00

14 cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz,
max. 42 cent pro Minute aus den deutschen Mobilfunknetzen

beratung@cjd.de

CJD aktuell

 

Gewalt,
sexuelle Belästigung und sexueller Missbrauch haben im CJD keinen Platz


Stellungnahme des
CJD Vorstands

Geschütztes Wohnen

Gewalt

    hat viele Erscheinungsformen

Sie sind von Gewalt betroffen…,

    körperlich: schlagen, stoßen, schubsen, beißen…
    seelisch: beleidigen, isolieren, kontrollieren, bedrohen…

… und fragen sich:

    „Was kann ich tun?“

Sie müssen die Gewalt nicht hinnehmen, nicht länger ertragen.

Kommen Sie zu uns.

Wir wissen um Ihre besondere Belastungssituation.
Wir bieten Ihnen unsere Unterstützung und Hilfe an.
 
Unsere Angebote
  • Wohnen im geschützten Raum
  • Individuelle Beratung und Begleitung durch Einzelgespräche
  • Unterstützung bei der Verarbeitung ihrer Gewalterfahrung und bei der Neuorientierung
  • Regelung notwendiger Formalitäten
  • Unterstützung bei der Wohnungssuche
 
 

Im Frauenhaus können sie Stärkung, Stabilisierung und Unterstützung erfahren.

  • Begleitung bei Ämtergängen und Rechtsanwaltsbesuchen
  • Vermittlung zu anderen sozialen Diensten
  • Kontakt zu der Gewaltberatung für Männer (ProMann)
   
Sie entscheiden selbst, in welchem Umfang sie Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen.
 
 

Kontakt

Rufbereitschaft rund um die Uhr (über Polizeidienststelle).
In Notfällen nehmen wir rund um die Uhr auf.

Kontakttelefon: 03933-801851
Bürozeiten:       Mo-Fr 09.00 - 16.00 Uhr

Das Frauenhaus steht allen volljährigen Frauen aller Nationalitäten und Konfessionen und ihren Kindern offen, die von akuter oder drohender körperlicher und/ oder seelischer Gewalt betroffen sind.

Postanschrift:
CJD Beratungszentrum Genthin
Magdeburger Str. 27
39307Genthin
beratungszentrum@cjd-genthin.de
Die Anschrift des Frauenhauses wird zum Wohl der Bewohnerinnen geschützt.


Ihr Aufenthalt im Frauenhaus unterliegt unserer Schweigepflicht.

 

Welche Hilfen bietet das Frauenhaus in Genthin?

  • Zuflucht vor Misshandlung
  • Beratung und Hilfe bei allen anfallenden Angelegenheiten (behördlich…)
  • Gespräche zur Unterstützung bei der Verarbeitung der Gewalterfahrung
  • Eine vorübergehende Wohnmöglichkeit, die ihre Lebenssituation geklärt ist
  • Unterstützung für ihre Kinder


Wer kann nicht aufgenommen werden?

  • Frauen mit einer schweren psychiatrischen Erkrankung (bspw. Suchterkrankungen)
  • Jungen über 14 Jahre
  • Frauen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind (das Haus ist leider nicht  barrierefrei)

Was müssen Sie im Frauenhaus tun?

  • ihre Kinder selbstverantwortlich betreuen
  • selbstständige Haushaltsführung für sich und ihre Kinder
  • die Sicherheitsmaßnahmen im Haus einhalten
  • selbstständig oder gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen ihre Angelegenheiten regeln und neue Perspektiven entwickeln
 
 

Bitte bringen Sie folgendes mit (sofern Ihnen dies möglich ist):

  • Ausweise/ Pässe
  • Versicherungskarte der Krankenkasse
  • Geburts- und Heiratsurkunde
  • Unterlagen über das Einkommen, Bankverbindungen
  • Unterlagen vom Arbeitsamt
  • Kleidung für sich und ihre Kinder
  • Schul- und Spielsachen für ihre Kinder
  • Erforderliche Medikamente

Jeder
           … hat ein Recht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit. (Art.2 Abs.2 Grundgesetz)


Das Frauenhaus Genthin bieten Frauen und ihren Kindern Schutz und Hilfe